Wasseranschluss
Grundstücksanschluss
Für jedes neu erschlossene Grundstück wird ein Grundstücksanschluss durch den Zweckverband Schwarzachgruppe hergestellt, wie in der Wasserabgabesatzung (WAS) festgelegt. Die entstehenden Kosten für die Verlegung des Grundstücksanschlusses sind gemäß § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) zu entrichten.
Den Antrag auf Wasserversorgung / Änderung etc. finden Sie bei unseren Download-Formularen
Bauwasseranschluss
Für einen Bauwasserantrag vervollständigen Sie bitte unser Antragsformular und senden Sie es uns unterschrieben zu.
Den Antrag auf Bauwasser finden Sie bei unseren Download-Formularen
Leitungsauskunft
Vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen ist es für die ausführende Firma oder Person von entscheidender Bedeutung, sich durch eine umfassende Einweisung bei den zuständigen Anlagenbetreibern über die vorhandenen Versorgungsanlagen und deren Verlauf zu informieren.
Der Zweckverband Schwarzachgruppe bietet Ihnen daher die Möglichkeit, sich gemäß der geltenden Kostensatzung detailliert über die Lage unserer Wasserleitungen zu informieren, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Bitte denken Sie daran, Ihre Anfrage zur Leitungsinformationen rechtzeitig, spätestens 10 Werktage vor dem geplanten Baubeginn, einzureichen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, auch bei anderen Anlagenbetreibern die entsprechenden Planauskünfte einzuholen. Für Ihre Anfragen erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail unter: leitungsauskunft@schwarzachgruppe.de.
Um eine gesicherte Wasserversorgung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, bei Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen die Vorgaben und Hinweise sowie die geltenden Sicherheitsvorschriften und technischen Regeln strikt zu beachten und einzuhalten. Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Information zu den Gebäudeeinführungen
Um den Bedürfnissen von Bauherren und Baufirmen gerecht zu werden, die vermehrt Fragen zu zulässigen und nicht zulässigen Gebäudeeinführungen stellen, haben wir alle relevanten Informationen in einem übersichtlichen Merkblatt „Bauherreninfo“ zusammengestellt.
Das informative Merkblatt zu den Gebäudeeinführungen finden Sie bei unseren Download-Formularen.