Preise |
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Der Zweckverband erhebt Gebühren und Beiträge. |
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Gebühren
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sind die Grundlagen, aus denen sich der Preis zusammensetzt. |
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Die Grundgebühr
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wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. |
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Die Verbrauchsgebühr
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wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. |
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Mehrwertsteuer
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Zu den Beträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben (derzeit 7%). |
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Abrechnungsmodus
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Dreimal jährlich, zum 15.4., zum 15.7. und zum 15.10. Abschlagszahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahres. |
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Jahresabrechnung
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Etwa Ende Januar eines jeden Jahres erhalten Sie die Jahresabrechnung des Vorjahres, worin die bezahlten Abschläge berücksichtigt sind. Die Jahresabrechnung setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Abschläge. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, erhalten Sie die Überzahlung zurück. Gleichzeitig werden die für das neue Jahr ermittelten Abschlagsbeträge ausgewiesen. |
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Wasserpreis im Zeitverlauf
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Beiträge
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Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Versorgungseinrichtung in seinem Versorgungsgebiet einen Beitrag. Dieser wird nach der Grundstücksgröße und der Geschoßfläche der Gebäude ermittelt und beträgt: |
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Nähere Details zur Abrechnung der Gebührenund der Beiträge finden Sie in unserer Beitrags- und Gebührensatzung. |
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