Antrag auf USt-Rückerstattung

Ermäßigter Steuersatz
für Herstellungsbeiträge bei Neu- oder Umbauten
und bei Kostenerstattungen für die Herstellung oder Unterhaltung von Wasseranschlüssen

Was bedeutet das?
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 08.10.2008 und dem Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 07.04.2009 ist ab dem 01.07.2009 für Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage und Kostenerstattungen für die Herstellung und Unterhaltung von Wasseranschlüssen der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen vom Wasserversorger selbst erbracht wurden, da dies nun ebenfalls unter die Lieferung von Wasser fällt und somit eine unselbständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Diese Entscheidung korrigiert die durch die Finanzverwaltung getroffene Festlegung, ab dem 12.08.2000 den Regelsteuersatz von 16% bzw. 19% anzuwenden.
Eine Pflicht zur Rechnungsberichtigung besteht nicht. Dennoch wird der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe seinen Kunden auf freiwilliger Basis die zuviel bezahlten Umsatzsteuerbeträge zurückerstatten.

Wer kann die Rückerstattung geltend machen?
Die Berichtigung erfolgt nur für Kunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Erstattungsberechtigt ist der Adressat, an den der zu ändernde Ausgangsbescheid bzw. Rechnung gerichtet war. Eine Verzinsung des Rückerstattungsbetrages erfolgt nicht. Wurden der Wasserhausanschluss oder der Herstellungsbeitrag über einen Bauträger abgerechnetm, war dieser Vertragspartner des Zweckverbandes. Eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer an den Käufer ist nicht möglich.

Welche Leistungen betrifft die Rückerstattung?
Betroffen sind alle Herstellungsbescheide, Bescheide über Erstattung der Grundstücksanschlusskosten und Kostenerstattungen für Instandhaltungen an Hausanschlüssen, die mit dem vollen Steuersatz von 16% bzw. 19% seit dem Jahr 2000 ergangen sind.

Wie muss die Rückerstattung beantragt werden?
Um die Rückerstattung zu erhalten, muss der Kunde beim Zweckverband Scwarzachgruppe bis zum 31.03.2010 einen entsprechenden Antrag stellen.
Sie können den Antrag telefonisch unter 09129/8121 anfordern oder hier online ausfüllen.
Dabei wird das Formular in einem separaten Fenster geöffnet. Bitte mit dem Curser in die Eingabefelder klicken und den Text eingeben. Bei Auswahlfeldern durch anklicken das entsprechende Feld markieren. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Danach über "Formular drucken" ausdrucken. Das ausgedruckte Formular unterschreiben und auf dem Postweg an uns senden. Zur Bearbeitung muss die Originalunterschrift vorliegen (e-Mail wird nicht akzeptiert). Alles weitere erledigen wir für Sie.

Wann erhalten Sie die Rückerstattung?
Wir versichern, dass wir bemüht sind, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Da dies jedoch zusätzlich zu den laufenden Verwaltungsarbeiten erfolgen muss, bitten wir Sie, sich aus verständlichen Gründen etwas zu gedulden.


Das Formular für einen Antrag auf Umsatzsteuer-Rückerstattung können Sie hier online ausfüllen.
Bitte auf nebenstehendes Vorschaubild klicken.


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