Aktuelles
Wasserpreis muss angepasst werden
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe erhöht zum 1. Januar 2010 seinen Wasserpreis auf € 1,25 pro Kubikmeter. Dies wurde von der Verbandsversammlung in der letzten Sitzung beschlossen.
Aufgrund der Kostenentwicklung und der hohen Investitionen in den letzten Jahren für die Verbesserung und Vergrößerung des Leitungssystems musste der Wasserpreis neu kalkuliert werden. Diese Kalkulation wurde von der Fa. Röder Kommunalberatung GmbH vorgenommen, wobei hierzu die vier letzten Jahre und die vier kommenden Jahre in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Es wurden allein für die Sicherung der Wassergewinnung Investitionen in Höhe von 1,4 Mio. € getätigt, des Weiteren wurde für die Erweiterung der Speicherkapazität am Hochbehälter Raubersried und für die Sanierung der Druckerhöhung im Wasserturm Leerstetten ein Betrag von 1,6 Mio. € aufgewendet. Im Zuge des Ausbaues der Staatsstraße 2239 wurde die Versorgungssicherheit für die Ortschaften Neuses, Schaftnach, Schwarzach u. Penzendorf durch eine zweite Fernleitung verbessert, die Kosten hierfür betrugen 771.000€.
Im Jahr 2009 wurde mit der Erweiterung (Lager, Werkstatt, Büro u. Sozialraum) des Betriebsgebäudes am Wasserwerk Großschwarzenlohe begonnen.
Aufgrund von umfangreichen Strassenbauarbeiten im Bereich unseres Versorgungsgebietes wie z.B. der Neubau der Brücken in Großschwarzenlohe und Penzendorf und die Erweiterung der Autobahnbrücken der BAB6 bei Kornburg mussten 702.00 € aufgewendet werden, die aufgrund von bestehenden Gestattungsverträgen voll zu Lasten des Wasserversorgers gingen.
Ab dem Jahre 2010 stehen weitere wichtige Projekte zur Modernisierung und Optimierung der Trinkwasserversorgung im Bereich der Wasserwerke Schwand und Großschwarzenlohe an. Diese Maßnahmen erstrecken sich über einen Zeitraum von 5 -8 Jahren, es werden Kosten in Höhe von 3,9 Mio. € erwartet.
Bekanntmachung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe
Thema:
Ermäßigter Steuersatz für Herstellungsbeiträge bei Neu- oder Umbauten
und bei Kostenerstattungen für die Herstellung oder Unterhaltung von Wasseranschlüssen
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 08.10.2008 und dem Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 07.04.2009 ist ab dem 01.07.2009 für Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage und Kostenerstattungen für die Herstellung und Unterhaltung von Wasseranschlüssen der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen vom Wasserversorger selbst erbracht wurden, da dies nun ebenfalls unter die Lieferung von Wasser fällt und somit eine unselbständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Diese Entscheidung korrigiert die durch die Finanzverwaltung getroffene Festlegung, ab dem 12.08.2000 den Regelsteuersatz von 16% bzw. 19% anzuwenden.
Eine Pflicht zur Rechnungsberichtigung besteht nicht. Dennoch wird der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe seinen Kunden auf freiwilliger Basis die zuviel bezahlten Umsatzsteuerbeträge zurückerstatten.
Um die Rückerstattung zu erhalten, muss der Kunde beim Zweckverband Schwarzachgruppe bis zum 31.03.2010 einen entsprechenden Antrag stellen. Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollte eine Kopie der Rechnung bzw. des Bescheides beigefügt werden. Der Antrag ist in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wendelstein-Großschwarzenlohe, Schaftnacher Weg 7a während der allgemeinen Bürozeiten erhältlich oder kann telefonisch unter 09129/8121 angefordert werden. Sie können den Antrag auch online ausfüllen, dazu klicken Sie bitte hier
Die Berichtigung erfolgt nur für Kunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Erstattungsberechtigt ist der Adressat, an den der zu ändernde Ausgangsbescheid gerichtet war. Eine Verzinsung des Rückerstattungsbetrages erfolgt nicht.
Austausch der Wasserzähler
Nach dem Eichgesetz müssen die Kaltwasserzähler, alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Schwarzachgruppe sind dies alle Wasserzähler, die im Jahr 2003 eingebaut wurden.
Bitte ermöglichen Sie den Monteuren ungehinderten Zugang zu der Messeinrichtung, damit die notwendigen Arbeiten durchgeführt werden können.
Wurden Sie nicht angetroffen, so werden Sie eine entsprechende Benachrichtigung in ihrem Briefkasten vorfinden. In diesem Fall setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe unter (Tel.09129/8121) oder per E-Mail info@schwarzachgruppe.de in Verbindung.
Selbstverständlich entstehen ihnen durch den Austausch des Zählers keinerlei Kosten. Die Arbeiten werden in der Zeit von März bis Oktober 2009 je nach Einteilung durchgeführt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Sind Filter- und Enthärtungsanlagen sinnvoll ?
"Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Eine Aufbereitung im Haushalt ist meist überflüssig. Sie kann bei falscher Anwendung sogar die Wasserqualität verschlechtern. Das sollten alle wissen, die sich für Filter- und Enthärtungsanlagen interessieren. Diese Anlagen werden oft mit irreführender Werbung und windigen Verkaufsmethoden angeboten." - Dies sagt Stiftung Warentest zum Thema.
Den vollständigen Artikel der Stiftung Warentest finden Sie unter folgendem Link: Test 03/2009 „Filter- und Enthärtungsanlagen für Trinkwasser- meist überflüssig“ - Aktueller Testbericht




